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Schulgemeinschaft

Eine Definition des Begriffs Schulgemeinschaft gibt es auf gesetzlicher Ebene nicht. Sicher weichen die Vorstellungen, wer zur Schulgemeinschaft gehört und wer nicht, von Person zu Person leicht ab. Mit der Akademie assoziiert sind eine Reihe ganz verschiedener Personen, von denen einige täglich und andere nur selten dort anzutreffen sind. So bildet die Akademie eine Gesellschaft im Kleinen ab. Zur Gesellschaft gehört jeder Mensch dazu. In diesem Konzept soll der Begriff Schulgemeinschaft nun ebenfalls so angesehen werden, dass alle mit der Akademie assoziierten Personen dazugehören, wenngleich sie natürlich unterschiedliche Rollen innehaben. Diese Anschauung soll als Grundlage dienen, alle Mitglieder der Schulgemeinschaft als gleichwertig anzusehen, obwohl sie in verschiedenen Rollen agieren. Somit gehören zur Schulgemeinschaft insbesondere folgende Gruppen:
  • Schüler
  • Lehrkräfte (inklusive Schulleitung)
  • Eltern
  • Schulsozialarbeiter, Schulpsychologen, UBUS-Kräfte und weitere sozialpädagogische Mitarbeiter
  • Verwaltungsmitarbeiter
  • Hausmeister
  • Dezernenten aus dem Schulamt
  • Externe Anbieter, die in der Schule präsent sind, wie zum Beispiel Mitarbeitende in der Cafeteria