Am 4. November 1950 trat in Rom die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Kraft, die von allen Mitgliedsstaaten des Europarats anerkannt wurde. [MR2]
Am 20. November 1989 trat in New York das Übereinkommen über die Rechte des Kindes in Kraft, das heute alle Länder der Welt außer den Vereinigten Staaten ratifiziert haben. [MR3]
Bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist festgehalten, dass sich alle Länder durch Unterricht und Erziehung bemühen sollen, die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern. [MR4]
In allen drei Erklärungen ist das Recht auf Bildung verankert. [MR5]
In Deutschland hat die Kultusministerkonferenz am 4. Dezember 1980 die Empfehlung zur Menschenrechtserziehung in der Schule beschlossen, die heute als überarbeitetes Dokument in der Fassung vom 11. Oktober 2018 als Menschenrechtsbildung in der Schule vorliegt. Hier wird festgelegt, dass es Aufgabe der Schule ist, zu einer menschenrechtssensiblen und –fördernden Haltung zu erziehen, das erforderliche Wissen und geeignete Urteils-, Handlungs- und Gestaltungskompetenzen zu vermitteln, sowie zu offenem und aktivem Engagement zu ermutigen. Es wird darin außerdem festgeschrieben, dass das Eintreten von Schülerinnen und Schülern für Achtsamkeit, Toleranz und Respekt in der Schule und darüber hinaus wertzuschätzen und zu stärken ist. Ferner sollen Schülerinnen und Schüler die Achtung des Mitmenschen und seiner Rechte im täglichen Umgang in der Schule erleben und daraus Folgen für das eigene Handeln ableiten. [MR6]
Im Hessischen Schulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2023 ist festgehalten: Die Schulen sollen die Schülerinnen und Schüler befähigen, in Anerkennung der Wertordnung des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen die Grundrechte für sich und andere wirksam werden zu lassen, eigene Rechte zu wahren und die Rechte anderer auch gegen sich selbst gelten zu lassen. [MR7]MR1
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