Eine Definition des Begriffs Schulgemeinschaftgibt es auf gesetzlicher Ebene nicht. Sicher weichen die Vorstellungen, wer zur Schulgemeinschaft gehört und wer nicht, von Person zu Person leicht ab. Mit der Akademie assoziiert sind eine Reihe ganz verschiedener Personen, von denen einige täglich und andere nur selten dort anzutreffen sind. So bildet die Akademie eine Gesellschaft im Kleinen ab. Zur Gesellschaft gehört jeder Mensch dazu. In diesem Konzept soll der Begriff Schulgemeinschaft nun ebenfalls so angesehen werden, dass alle mit der Akademie assoziierten Personen dazugehören, wenngleich sie natürlich unterschiedliche Rolleninnehaben. Diese Anschauung soll als Grundlage dienen, alle Mitglieder der Schulgemeinschaft als gleichwertiganzusehen, obwohl sie in verschiedenen Rollen agieren.
Somit gehören zur Schulgemeinschaft insbesondere folgende Gruppen:
Schüler
Lehrkräfte (inklusive Schulleitung)
Eltern
Schulsozialarbeiter, Schulpsychologen, UBUS-Kräfte und weitere sozialpädagogische Mitarbeiter
Verwaltungsmitarbeiter
Hausmeister
Dezernenten aus dem Schulamt
Externe Anbieter, die in der Schule präsent sind, wie zum Beispiel Mitarbeitende in der Cafeteria